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Ausschreibung

Ausschreibungsbedingungen

01. Meritum Ehrenpreis

Der Meritum Ehrenpreis wird an Persönlichkeiten, Organisationen oder Institutionen vergeben, die mit ihrem Lebenswerk oder herausragenden Initiativen und Projekten wesentliche Beiträge zur Stärkung von Demokratie und Sozialer Marktwirtschaft geleistet haben.

Der Meritum Ehrenpreis ist nicht dotiert. Er kann jährlich vergeben werden.

02. Meritum Förderpreis

Der Meritum Förderpreis wird an Persönlichkeiten, Organisationen oder Institutionen vergeben, die gesellschaftlich vielversprechende Initiativen zur Stärkung von Demokratie und Sozialer Marktwirtschaft durchführen oder fördern.

Der Meritum Förderpreis ist mit einem Preisgeld von 25.000 Euro dotiert, das geteilt werden kann. Der Förderpreis kann jährlich vergeben werden. Das Preisgeld soll vom Preisträger für das geförderte Projekt oder eine Initiative mit gleicher Zielrichtung verwandt werden.

03. Vergabe des Meritum-Preises

Vorschläge zur Vergabe des Meritum-Preises 2024 können bis zum 30. November 2023 beim Deutschen Aktieninstitut (vorschlag@meritum-preis.de, Senckenberganlage 28, 60325 Frankfurt) eingereicht werden. Dem Vorschlag ist eine Begründung beizufügen. Eine Selbstbewerbung um den Meritum-Preis ist nicht zulässig. Gremienmitglieder und Mitarbeiter des Deutschen Aktieninstituts können nicht für den Meritum-Preis vorgeschlagen werden.

Die Geschäftsführung des Deutschen Aktieninstituts nimmt die Vorschläge für Preisträger entgegen und prüft ihre Preiswürdigkeit. Über die Vergabe des Meritum-Preises entscheidet das Präsidium des Deutschen Aktieninstituts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

04. Verleihung des Meritum-Preises

Der Meritum-Preis der Deutschen Wirtschaft wird im Rahmen einer Veranstaltung des Deutschen Aktieninstituts von der Präsidentin des Deutschen Aktieninstituts verliehen.

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